OBSEQUIO – Service für Technik

GBU UND CYBERSICHERHEIT · BUNDESWEIT

Gefährdungs­beurteilung für Aufzüge.

Aufzugssteuerung, Notruf und Fernzugriffe: Auch digitale Komponenten können den sicheren Betrieb beeinflussen. Wir bewerten relevante Cyberrisiken und technische Gefährdungen Ihrer Aufzüge und dokumentieren passende Schutzmaßnahmen.

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Cybersicherheit im BlickAufnahme vor OrtDigitaler BerichtKonkrete Maßnahmen
Geschlossene Aufzugstüren und der Übergang zum Etagenboden
Eigene OBSEQUIO-Aufnahme · Illustration einer Aufzugsanlage, kein GBU-Nachweis.

Was ist an Ihrer Aufzugsanlage zu tun?

Eine Gefährdungsbeurteilung soll Ihnen zeigen, welche Gefährdungen beim Betrieb Ihrer Anlage bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dafür müssen die tatsächliche Technik, die Nutzung und die Abläufe im Gebäude zusammenpassen.

OBSEQUIO bietet die Erstellung und Aktualisierung anlagenbezogener Gefährdungsbeurteilungen bundesweit an. Wir nehmen die Situation vor Ort auf, bewerten die festgestellten Gefährdungen und halten die Ergebnisse nachvollziehbar fest. Dabei beziehen wir auch relevante Cyberrisiken ein.

Betreiberpflichten erfüllen und Haftungsrisiken verringern

Für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen ist eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Sie bildet die Grundlage, um Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Eine fachkundig erstellte und aktuelle GBU unterstützt Sie dabei, Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen. Zusammen mit wirksam umgesetzten Schutzmaßnahmen kann sie helfen, Sicherheits- und Haftungsrisiken zu verringern.

OBSEQUIO übernimmt die vereinbarten Fachleistungen zur Aufnahme, Bewertung und Dokumentation. Die Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb bleibt bestehen.

Rechtliche Grundlage der GBU-Pflicht: § 4 ÜAnlG.

Cybersicherheit Ihrer Aufzüge gezielt beurteilen

Wer kann auf die Steuerung zugreifen? Welche digitalen Schnittstellen sind vorhanden? Und welche Folgen hätte ein Ausfall des Notrufs? Wir betrachten Cyberbedrohungen dort, wo sie die sichere Verwendung Ihrer Aufzugsanlage beeinflussen können.

  • Relevante digitale Komponenten und ihre Einbauorte erfassen.
  • Schnittstellen, Fernwartungszugänge und Zuständigkeiten zuordnen.
  • Mögliche Auswirkungen auf den sicheren Betrieb bewerten.
  • Vorhandene Schutzmaßnahmen und weiteren Handlungsbedarf nachvollziehbar dokumentieren.

Benötigte technische Angaben stimmen wir mit Ihnen, dem Hersteller und den zuständigen Fachfirmen ab. Der konkrete Umfang wird vor der Beauftragung festgelegt. Ein IT-Penetrationstest oder eine Sicherheitszertifizierung ist damit nicht automatisch beauftragt.

Cybersicherheit bleibt eine laufende Aufgabe

Neue Schwachstellen, geänderte Fernzugriffe oder sicherheitsrelevante Änderungen an Software und Schnittstellen können eine frühere Neubewertung erforderlich machen. Wer Hinweise bewertet und erforderliche Maßnahmen umsetzt, muss im Betrieb geregelt sein. Die TRBS 1115 Teil 1 beschreibt hierfür Anforderungen an die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.

Abweichungen zum Stand der Technik bewerten

Welche Bedeutung haben die technischen Eigenschaften Ihrer Aufzugsanlage für den sicheren Betrieb? Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten wir die vorhandene Ausführung, die Nutzung und die Betriebsbedingungen. Wir bewerten festgestellte Abweichungen im Hinblick auf die sichere Verwendung und leiten geeignete Schutzmaßnahmen ab.

Die Weiterentwicklung von EN 81-20 und EN 81-50 zur Normenreihe EN ISO 8100-1 und EN ISO 8100-2 ist dabei ein Anlass, neue sicherheitstechnische Erkenntnisse einzuordnen. Für bestehende Aufzüge folgt daraus keine automatische Verpflichtung, sämtliche Anforderungen an Neuanlagen nachzurüsten. Entscheidend ist die anlagenbezogene Beurteilung: Welche Gefährdungen bestehen, reichen die vorhandenen Maßnahmen aus und wo ist eine Anpassung erforderlich?

Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung und konkrete Maßnahmenvorschläge. So können Sie die nächsten Schritte für Ihren Aufzugsbestand gezielt planen.

Was Sie von uns erhalten

  • Eine auf Ihre Aufzugsanlage und Nutzung bezogene Gefährdungsbeurteilung.
  • Eine Bewertung festgestellter Abweichungen im Hinblick auf die sichere Verwendung nach dem Stand der Technik.
  • Eine nachvollziehbare Darstellung der aufgenommenen Gefährdungen und ihrer Bewertung.
  • Konkrete Vorschläge für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.
  • Einen Maßnahmenplan mit Prioritäten sowie der Abstimmung von Zuständigkeiten und Fristen.
  • Einen digitalen Bericht; aussagekräftige Fotos ergänzen die dokumentierten Feststellungen.
  • Eine Besprechung der Ergebnisse und der nächsten Schritte mit Ihren Ansprechpartnern.

Welche Anlagenbereiche, Unterlagen und ergänzenden Leistungen dazugehören, halten wir vor der Beauftragung fest. Die Umsetzung von Maßnahmen und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit werden als nächste Schritte zugeordnet.

So läuft die Erstellung Ihrer GBU ab

  1. Bestand und Unterlagen klären. Sie nennen uns Standorte und Anlagenzahl. Wir besprechen Nutzung, vorhandene GBU, Prüfberichte, Betriebsanleitung und Ansprechpartner.
  2. Die Anlage vor Ort aufnehmen. Wir erfassen die vereinbarten Anlagenbereiche, die Umgebung und die tatsächlichen Betriebsbedingungen. Zugang und notwendige Begleitung stimmen wir vorab ab.
  3. Gefährdungen bewerten. Wir führen die Informationen zusammen und beurteilen technische, organisatorische und relevante digitale Gefährdungen.
  4. Maßnahmen ableiten und dokumentieren. Sie erhalten einen verständlichen Bericht und eine Übersicht der empfohlenen Maßnahmen.
  5. Ergebnisse gemeinsam durchgehen. Wir klären offene Fragen und ordnen die weiteren Schritte zu. Die Entscheidungen und Aufgaben des Betreibers bleiben erkennbar.

Für Hausverwaltungen, WEG und Betreiber

Fehlt die GBU? Haben Sie einen Bestand übernommen? Steht eine Änderung an einer Anlage an? Wir unterstützen bei der ersten Erstellung und bei der Überprüfung vorhandener Unterlagen – für einzelne Aufzüge ebenso wie für mehrere Standorte.

Für den ersten Schritt brauchen Sie nicht sämtliche Unterlagen zusammenzusuchen. Schicken Sie uns die Standorte, die ungefähre Anzahl der Aufzüge und den Anlass Ihrer Anfrage. Wir sagen Ihnen, welche Angaben für das Angebot und die anschließende Aufnahme noch erforderlich sind.

Pflicht des Betreibers. Fachkundig unterstützt.

§ 4 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen verlangt, die beim Betrieb auftretenden Gefährdungen zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten und das Ergebnis zu dokumentieren. Bei der Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung sind insbesondere deren Anforderungen an Fachkunde und Vorgehen zu berücksichtigen.

Die TRBS 3121 beschreibt für Aufzugsanlagen auch die Schnittstelle zwischen Aufzug und Gebäude. Eine reine Betrachtung einzelner Bauteile greift daher zu kurz. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb bleibt beim Betreiber.

Weiterbildung mit Praxisbezug

Andreas Nol hat sich bei der VFA im Bereich Gefährdungsbeurteilungen für Aufzugsanlagen weitergebildet. Cybersicherheit war Bestandteil der Weiterbildung. Dieses Wissen fließt in die Aufnahme, Bewertung und Dokumentation Ihrer Anlagen ein.

GBU und regelmäßige Aufzugskontrollen

Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen. Die regelmäßigen Kontrollen begleiten den laufenden Betrieb. Beide Aufgaben gehören zusammen, bleiben aber eigenständige Leistungen.

Mehr über unsere Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle und den Aufzugswärter-Service. Für Bestände an mehreren Standorten finden Sie Informationen unter Aufzugskontrollen für Hausverwaltungen.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Kann eine Gefährdungsbeurteilung mein Haftungsrisiko verringern?

Eine fachkundig erstellte und aktuelle GBU unterstützt Sie dabei, Gefährdungen zu erkennen, erforderliche Maßnahmen festzulegen und die Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten nachvollziehbar zu dokumentieren. Werden geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft, kann dies helfen, Sicherheits- und Haftungsrisiken zu verringern. Ein Dokument allein beseitigt keine Gefährdung und schafft keinen Haftungsausschluss.

Geht meine Betreiberhaftung mit der Beauftragung auf OBSEQUIO über?

Die Beauftragung einer GBU überträgt nicht automatisch die gesamte Betreiberverantwortung auf OBSEQUIO und schließt eine Haftung des Betreibers nicht aus. Wir übernehmen die vereinbarten Fachleistungen. Aufgaben, Zuständigkeiten und die weitere Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen klar geregelt sein. Die Verantwortung des Betreibers für den sicheren Betrieb bleibt bestehen.

Wie oft müssen Cybersicherheitsmaßnahmen überprüft werden?

Die Wirksamkeit und Eignung der Cybersicherheitsmaßnahmen sind in geeigneten Zeitabständen und bei relevanten Anlässen zu überprüfen. Neue Schwachstellen, veränderte digitale Schnittstellen oder Fernzugriffe können eine frühere Neubewertung erfordern. Die Empfehlung zur allgemeinen GBU-Überprüfung nach spätestens fünf Jahren ist kein Warteintervall für erforderliche Cyber-Maßnahmen.

Was bedeutet die EN ISO 8100-1/-2 für bestehende Aufzüge?

Die Normenreihe behandelt die Konstruktion und den Einbau neuer Aufzüge sowie die Auslegung und Prüfung von Aufzugskomponenten. Die Fortschreibung einer Produktnorm löst für bestehende Anlagen nicht automatisch eine vollständige Umrüstung aus. Neue sicherheitstechnische Erkenntnisse sind jedoch bei der Beurteilung der sicheren Verwendung zu berücksichtigen. Ob Maßnahmen erforderlich sind, wird anlagenbezogen bewertet.

Sind Abweichungen vom Stand der Technik automatisch ein Austauschgrund?

Nicht jede festgestellte Abweichung führt unmittelbar zum Austausch einer Anlage oder eines Bauteils. Maßgeblich sind die konkrete Gefährdung und geeignete Schutzmaßnahmen. Technische Maßnahmen haben Vorrang; organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen müssen im jeweiligen Fall geeignet und ausreichend sein. Die Bewertung und die daraus folgenden Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert.

Ist eine GBU für meinen Aufzug verpflichtend?

Für überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen ist eine anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben. Der Betreiber muss die Gefährdungen beurteilen, notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten und das Ergebnis dokumentieren. Welche Anforderungen für Ihre Anlage gelten, richtet sich nach Anlagenart und Anwendungsbereich. Die Pflicht zur GBU bedeutet nicht, dass zwingend ein externer Dienstleister beauftragt werden muss.

Wer ist für die GBU verantwortlich?

Der Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten verantwortlich. Für die Durchführung ist die erforderliche Fachkunde nötig. OBSEQUIO unterstützt bei Aufnahme, Bewertung und Dokumentation. Angaben zu Nutzung, Zuständigkeiten und betrieblichen Abläufen stimmen wir mit Ihnen ab.

Wie oft muss eine GBU überprüft werden?

Wir empfehlen, eine bestehende GBU auch ohne Umbau spätestens nach fünf Jahren fachkundig auf ihre Aktualität überprüfen zu lassen. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Fünfjahresfrist. Je nach Gefährdung können kürzere Abstände erforderlich sein. Bei neuen sicherheitsrelevanten Erkenntnissen, Änderungen der Nutzung oder unzureichenden Schutzmaßnahmen ist eine frühere Überprüfung und gegebenenfalls unverzügliche Aktualisierung erforderlich. Eine vollständige Neuerstellung ist nicht automatisch nötig. Bleibt die GBU zutreffend, wird die Überprüfung mit Datum dokumentiert.

Ersetzt die GBU eine Prüfung durch TÜV oder DEKRA?

Nein. Die Gefährdungsbeurteilung und eine vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle haben unterschiedliche Aufgaben. Auch regelmäßige Inaugenscheinnahmen und Funktionskontrollen bleiben eigenständige Aufgaben.

Was gehört bei der Cybersicherheit dazu?

Wir betrachten relevante digitale Komponenten und Schnittstellen sowie mögliche Folgen für den sicheren Betrieb. Dazu können Aufzugssteuerung, Notruftechnik und Fernwartungszugänge gehören. Benötigte technische Informationen stimmen wir mit Ihnen und den zuständigen Fachfirmen ab. Ein IT-Penetrationstest oder eine Sicherheitszertifizierung ist damit nicht automatisch beauftragt.

Kann eine bestehende Gefährdungsbeurteilung weiterverwendet werden?

Vorhandene Unterlagen sind ein wichtiger Ausgangspunkt. Wir sehen uns an, auf welche Anlage und Nutzung sie sich beziehen und welche Änderungen oder offenen Punkte zu berücksichtigen sind. Danach legen wir gemeinsam fest, ob eine Ergänzung ausreicht oder eine neue Aufnahme erforderlich ist.

Reicht eine Vorlage aus dem Internet?

Eine Vorlage kann die Bearbeitung strukturieren. Sie beurteilt aber nicht von selbst die konkrete Aufzugsanlage, ihre Umgebung und ihre tatsächliche Nutzung. Diese Informationen müssen fachkundig aufgenommen, bewertet und dokumentiert werden.

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung für meinen Aufzug?

Der Aufwand hängt unter anderem von Anlagenzahl, Standorten, Zugänglichkeit, vorhandenen Unterlagen und technischen Besonderheiten ab. Für ein erstes Angebot reichen Standorte, Anzahl der Aufzüge und die Information, ob bereits eine GBU vorliegt. Den genauen Umfang klären wir vor der Beauftragung.

Für welche Aufzüge benötigen Sie eine GBU?

Nennen Sie uns Standorte, Anlagenzahl und den Anlass. Wir besprechen die weiteren Angaben und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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Oder direkt: 0621 63745210 · info@obsequio.de

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